Welche Art Behandlung bieten Sie an? Für gesetzlich Versicherte bis zum vollendeten 21. Lebensjahr kann ich als Verhaltenstherapeut Psychotherapie anbieten. Für Privatversicherte und Selbstzahler kann ich sowohl Psychotherapie als auch kinder- und jugendpsychiatrische Diagnostik und Behandlung anbieten.
Wie bekomme ich einen Termin? Indem Du Dich selbst oder ein Sorgeberechtigter in der telefonischen Sprechstunde anmeldest. Wir führen dann ein kurzes Gespräch, in dem festgestellt wird, ob ich der richtige Ansprechpartner bin und ob ich Dir einen Termin anbieten kann. Möglicherweise kann ich Dich auf eine Warteliste nehmen, wenn ich gerade keinen freien Therapieplatz habe. Manchmal ist aber auch das nicht möglich, dann nenne ich Dir Adressen, an die Du Dich für Hilfe wenden kannst.
Telefonieren fällt mir sehr schwer und ich habe niemanden, der für mich telefonisch einen Termin vereinbart – was soll ich tun? In diesem Fall ist es ausnahmsweise auch möglich, dass Du Dich per Mail an mich wendest und mir Dein Problem kurz schilderst.
Kann ich auch ohne das Wissen meiner Eltern Psychotherapie in Anspruch nehmen? Grundsätzlich müssen alle Sorgeberechtigte, also i.d.R. beide Eltern, einer Behandlung zustimmen. Ab dem Alter von 15 Jahren kann eine Psychotherapie auch ohne Wissen der Eltern beantragt werden, jedoch nur bei gesetzlich versicherten Personen. Bei privat Versicherten muss ein Therapieantrag durch die Eltern erfolgen – dadurch ist eine Therapie ohne Wissen der Eltern nicht möglich.
Wie ist der Ablauf einer Psychotherapie? In der Regel dienen die ersten psychotherapeutischen Sprechstunden und probatorischen Sitzungen zum Kennenlernen und zur Abklärung, ob eine krankheitswertige und damit behandlungsbedürftige Störung vorliegt. Durch Gespräche, ggf. auch mit Bezugspersonen, und eventuell auch mittels Fragebögen werden die notwendigen Informationen erhoben. Wenn dann beide Seiten miteinander arbeiten wollen und ein behandlungsbedürftiges Leiden vorliegt, erfolgt die Beantragung der Psychotherapie bei der Krankenkasse.
Wie oft findet Psychotherapie statt? In der Regel findet eine psychotherapeutische Behandlung einmal wöchentlich statt und dauert 50 Minuten. Unter Umständen kann die Therapie auch in niedrigerer Frequenz, z.B. alle 14 Tage, erfolgen.
Wie lange dauert eine Psychotherapie? Je nach Problematik und Zielsetzung kann die Psychotherapie zunächst als Kurzzeittherapie oder im Rahmen einer Langzeittherapie durchgeführt werden. Damit kann sich eine Psychotherapie über mehrere Monate oder auch über ein Jahr erstrecken.
Können Sie mir auch Medikamente verschreiben? Wenn diese dazu dienen, das im Rahmen der Psychotherapie behandelte Leiden zu verbessern, dann ja.
Ich bin bereits in Psychotherapie, bräuchte aber eine Indikationsstellung für geschlechtsangleichende Maßnahmen – kann ich trotzdem zu Ihnen kommen? Melde Dich am besten bei mir persönlich und wir versuchen, einen geeigneten Weg zu finden.
Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die Psychotherapie? Ja. Die Krankenkasse übernimmt in jedem Fall die Kosten für die psychotherapeutischen Sprechstunden und die probatorischen Sitzungen. Wenn der Antrag auf Psychotherapie von der Kasse genehmigt wird, werden auch dafür die Kosten vollständig getragen. Achtung! Die Krankenkasse trägt keine Kosten für Atteste, Gutachten und ähnliche Schriftstücke. Die Kosten für diese müssen selbst übernommen werden und werden nach der Gebührenordnung für Ärzte in Rechnung gestellt.
Ich bin privat versichert – übernimmt meine Versicherung die Kosten für die Psychotherapie bzw. die kinder- und jugendpsychiatrische Behandlung? Das hängt von Ihrem Versicherungstarif ab. Angaben dazu finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen der privaten Krankenversicherung oder können Sie ggf. bei der Versicherung/Ihrem Versicherungsvertreter erfragen. Es kommt immer wieder vor, dass private Versicherungen die Kosten nur bis zum vollendeten 18. Lebensjahr erstatten, insbesondere bei der kinder- und jugendpsychiatrischen Behandlung. Beachten Sie, dass ggf. höhere Steigerungssätze anfallen können, die Ihre Versicherung möglicherweise nicht vollumfänglich trägt. Sollte es Gründe für einen höheren Steigerungssatz geben, so werden wir dies persönlich besprechen und in einer Honorarvereinbarung festhalten.
Was unterscheidet eine kinder- und jugendpsychiatrische Behandlung von einer Psychotherapie? In einer kinder- und jugendpsychiatrischen Behandlung liegt der Fokus zunächst auf diagnostischer Einordnung, auf Einbezug des Umfelds und auf unterstützenden und beratenden Angeboten. Termine finden seltener als im Rahmen einer Psychotherapie statt. Die Psychotherapie fokussiert stärker auf die Patientselbst, findet häufiger statt und ermöglicht daher auch intensivere Interventionen.